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Ihre Strafverteidigerin in Münster

Ich kämpfe
für Ihr Recht
Als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht begleite ich Sie sicher und zuverlässig durch jede Phase Ihres Verfahrens
5 von 5 Sternen (192 Bewertungen)
basierend auf Google und Anwalt.de

Drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen?

Strafrechtliche Vorwürfe können jeden treffen – und sind stets eine enorme psychische Belastung. Ob fahrlässige Körperverletzung, Betrug oder ein komplexes Wirtschaftsstrafverfahren: Für Sie ist es Ihr Fall, Ihre Zukunft, Ihr Leben, das auf dem Spiel steht. Ich nehme jedes Anliegen ernst und vertrete alle meine Mandanten mit dem gleichen Engagement. Sprechen Sie mich gerne an. Mit Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Strafverfahren stehe ich Ihnen als spezialisierte Fachanwältin für Strafrecht in den schwierigsten Situationen zur Seite.

Meine Schwerpunkte im Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Organisierte Kriminalität

Betäubungsmittelstrafrecht

Sexualstrafrecht

Jugendstrafrecht

Steuerstraftaten

In 3 Schritten zu Ihrer Verteidigung

01

Kontaktaufnahme

Sie erreichen mich telefonisch unter 0251/14113407 oder über das Kontaktformular auf dieser Website. Bei fristengebundenen Anliegen empfehle ich den telefonischen Kontakt. In dringenden Notfällen wie Festnahme, Haftbefehl oder Hausdurchsuchung stehe ich Ihnen unter 0176/31297538 rund um die Uhr zur Verfügung – bitte nutzen Sie diese Nummer ausschließlich in echten Notfällen.
02

Persönliches Gespräch

Sobald mir Ihre Akte vorliegt, analysiere ich Ihren Fall und erläutere Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Rechtslage. Ich mache Ihnen keine falschen Versprechungen – Sie erhalten eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, basierend auf Fakten. Gemeinsam besprechen wir die beste Strategie für Ihre Verteidigung.
03

Engagierte Verteidigung

Nach der Mandatsübernahme arbeite ich mit großem Engagement für Ihre Rechte. Ich entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und vertrete Sie in jeder Phase des Verfahrens – kostenbewusst, mit erstklassiger Qualität und stetigem Blick auf das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Mandantenstimmen

Google und Anwalt.de Logos mit 5,0 von 5 Sternen, 92 bzw. 100 Bewertungen.
"Eine Anwältin wie keine andere – einzigartig, stark und absolut vertrauenswürdig"
"Eine tolle Anwältin, die ich gerne weiterempfehle!"
"Einfach die Beste"
"Anwältin mit Kampfgeist und technischem Sachverstand"
"Exzellente Anwältin mit herausragenden Eigenschaften und Kompetenz"
"Ich könnte mir keine bessere Anwältin vorstellen, sowohl fachlich als auch menschlich "
Tipps Akutsituationen
In kritischen Situationen ist richtiges Verhalten entscheidend. Hier finden Sie die wichtigsten Verhaltensregeln für akute strafrechtliche Situationen.
Erkennungsdienstliche Behandlung
Sollten Sie eine Vorladung zu einer erkennungsdienstlichen Maßnahme erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung und senden Sie mir eine Kopie dieser Vorladung zu. Unter erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 81 b StPO) fallen z.B. Abnahme von Fingerabdrücken, Aufnahme von Lichtbildern, Aufnahme körperlicher Merkmale, Speichelproben und weitere Maßnahmen wie Schriftproben.
Zeugenvernehmung
Sie haben eine Ladung zu einer Zeugenvernehmung erhalten? Auch in einem solchen Fall können Sie in Betracht ziehen, sich mit mir in Verbindung zu setzen und zunächst zu schweigen. Keine Probleme sollten Ihnen entstehen, wenn Sie als unbeteiligter Zeuge zum Beispiel einen Verkehrsunfall beobachtet haben – allerdings gibt es Situationen, in denen Sie sich durch eine Aussage selbst belasten können.
Beschuldigtenvernehmung
Sollten Sie eine Beschuldigtenvernehmung bekommen haben, egal ob von Staatsanwaltschaft oder Polizei, nehmen Sie diesen Termin bitte keineswegs wahr, bevor Sie sich nicht mit mir in Verbindung gesetzt haben! Auch wenn Sie sich in dem Moment ungerecht behandelt fühlen oder unschuldig sind, machen Sie bitte zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Festnahme & Haftbefehl
Sollten Sie oder eine Ihnen nahestehende Person festgenommen werden, nutzen Sie bitte meine 24-Stunden Notfallhotline unter 0176/31297538. Bitte äußern Sie sich unter keinen Umständen zur Sache, bevor ich nicht eingetroffen bin. Auch wenn Sie sofort zur Sache vernommen werden sollen, haben Sie das Recht, mich anzurufen und hinzuziehen.
Hausdurchsuchung
Setzen Sie sich zuallererst mit mir unter meiner Notfallnummer 0176/31297538 in Verbindung. Machen Sie keine Aussage zur Sache, führen Sie keinen Smalltalk und lassen Sie sich auch nicht auf informelle Fragen ein. Alles, was Sie jetzt sagen, wird gegen Sie verwendet werden!
Tipps Akutsituationen
In kritischen Situationen ist richtiges Verhalten entscheidend. Hier finden Sie die wichtigsten Verhaltensregeln für akute strafrechtliche Situationen.
Blaues Paragraphenzeichen mit einem Löwenkopf als oberer Teil.
Festnahme & Haftbefehl
Sollten Sie oder eine Ihnen nahestehende Person festgenommen werden, nutzen Sie bitte meine 24-Stunden Notfallhotline unter 0176/31297538. Bitte äußern Sie sich unter keinen Umständen zur Sache, bevor ich nicht eingetroffen bin. Auch wenn Sie sofort zur Sache vernommen werden sollen, haben Sie das Recht, mich anzurufen und hinzuziehen.
Hausdurchsuchung
Setzen Sie sich zuallererst mit mir unter meiner Notfallnummer 0176/31297538 in Verbindung. Machen Sie keine Aussage zur Sache, führen Sie keinen Smalltalk und lassen Sie sich auch nicht auf informelle Fragen ein. Alles, was Sie jetzt sagen, wird gegen Sie verwendet werden!
Beschuldigtenvernehmung
Sollten Sie eine Beschuldigtenvernehmung bekommen haben, egal ob von Staatsanwaltschaft oder Polizei, nehmen Sie diesen Termin bitte keineswegs wahr, bevor Sie sich nicht mit mir in Verbindung gesetzt haben! Auch wenn Sie sich in dem Moment ungerecht behandelt fühlen oder unschuldig sind, machen Sie bitte zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Erkennungsdienstliche Behandlung
Sollten Sie eine Vorladung zu einer erkennungsdienstlichen Maßnahme erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung und senden Sie mir eine Kopie dieser Vorladung zu. Unter erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 81 b StPO) fallen z.B. Abnahme von Fingerabdrücken, Aufnahme von Lichtbildern, Aufnahme körperlicher Merkmale, Speichelproben und weitere Maßnahmen wie Schriftproben.
Zeugenvernehmung
Sie haben eine Ladung zu einer Zeugenvernehmung erhalten? Auch in einem solchen Fall können Sie in Betracht ziehen, sich mit mir in Verbindung zu setzen und zunächst zu schweigen. Keine Probleme sollten Ihnen entstehen, wenn Sie als unbeteiligter Zeuge zum Beispiel einen Verkehrsunfall beobachtet haben – allerdings gibt es Situationen, in denen Sie sich durch eine Aussage selbst belasten können.
Benötigen Sie rechtlichen Beistand?
Strafrechtliche Angelegenheiten erfordern schnelles und kompetentes Handeln. Je früher eine spezialisierte Strafverteidigung eingeschaltet wird, desto größer sind die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich bei einer Festnahme tun?
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Muss ich zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen?
Kann ich als Zeuge einen Anwalt hinzuziehen?
Was sind erkennungsdienstliche Maßnahmen?
Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?
Arbeiten Sie bundesweit?
Standort

Meine Kanzlei in Münster

Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht eine optimale Erreichbarkeit sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem PKW. Unabhängig von diesem Standort übernehme ich als Fachanwältin für Strafrecht Mandate bundesweit und vertrete Ihre Interessen vor allen deutschen Strafgerichten.
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Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht eine optimale Erreichbarkeit sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem PKW. Unabhängig von diesem Standort übernehme ich als Fachanwältin für Strafrecht Mandate bundesweit und vertrete Ihre Interessen vor allen deutschen Strafgerichten.